Am Gutshof

Informatives zum Einzug in unsere Einrichtung

Wenn Sie sich entschieden haben Ihr Vertrauen unserer Einrichtung zu schenken, bedanken wir uns. Wir versprechen Ihnen, alles dafür zu tun, dass Sie sich wohl fühlen und sich schnell einleben können. Ihre Angehörigen und Freunde sind uns ebenfalls herzlich willkommen und dürfen uns jederzeit ansprechen.  
Zunächst findet das so genannte „Erstgespräch“ auf Wunsch mit Besichtigung in unserem Haus statt. Alternativ besucht Sie ein Mitarbeiter Zuhause oder im Krankenhaus. Dieses Gespräch dient der Beratung, Feststellung der Versorgungsmöglichkeiten und dem Informationsaustausch zum individuellen Bedarf und der Aufnahme biografischer Daten. Besondere Berücksichtigung finden dabei Ihre Wünsche, Erwartungen und Lebensgewohnheiten.

Die Aufnahme in unsere Einrichtung erfordert von allen Beteiligten ein gewisses Maß an Verständnis für den vorgeschriebenen bürokratischen Aufwand. Es sind Anträge zu stellen, Auflagen zu beachten, Fristen einzuhalten.


Zu den Behörden im Einzelnen:

Pflegekasse = eine Abteilung Ihrer Krankenkasse. Beauftragt den medizinischen Dienst (MDK) zur Einstufung (Pflegestufe). Übernimmt Zahlungen gem. SGB XI.

Rentenkasse = Ihre Rente wird üblicherweise an die Einrichtung übergeleitet. Sie erhalten eine monatliche Abrechnung, in der Leistungen, wie
Rentenzahlungen, Pflegeklasse, Pflegewohngeld und Sozialhilfe mit dem Pflegesatz und Ihrem Eigenanteil verrechnet werden.
Sozialamt = genehmigt Sozialhilfe. Die Leistung ist Einkommens- und Vermögensabhängig (Schongrenze 5.000,- €). Zahlungsfähigkeit der Kinder wird geprüft.

Heimvertrag = der Abschluss eines Heimvertrages ist Pflicht. Der Inhalt ist vom Land NRW vorgegeben.

Altenpflegeausbildungsausgleich = das Land NRW hat zum 01.07.2012 beschlossen die Ausbildung in der Altenpflege über ein Umlageverfahren zu finanzieren. Der landeseinheitliche Umlagebetrag wird jährlich neu festgelegt,  ist von allen Pflegeeinrichtungen zu zahlen und wird über einen Zuschlag zu den Pflegesätzen refinanziert.
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